WER BEZAHLT DIE PFLEGE?
Die Pflegekosten werden innerhalb eines begrenzten
Rahmens durch die Pflegeversicherung übernommen. Das gilt aber nur,
sofern der Pflegebedürftige eine Pflegestufe zuerkannt bekommt. Kosten,
die durch die Pflegeversicherung nicht gezahlt werden, müssen privat
übernommen werden. Bei Pflegebedürftigen, die die notwendige Pflege
aus privatem Mitteln nicht bestreiten können, springt unter bestimmten
Bedingungen auch das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege). Eine festgelegte
Einkommensgrenze und eine Vermögensschongrenze von 2600,00 € (3214,00€
bei Ehepaaren) dürfen nicht überschritten werden. Wird ein Pflegedienst
mit der Pflege beauftragt, wird dieser die Pflege als sogenannte „Sachleistung“
unmittelbar mit der Pflegekasse und gegebenenfalls mit dem Sozialamt
abrechnen.
Was Leistet die Pflege?
Pflegebedürftig- was heißt das?
Die Pflegefallerkennung.
Dabei ist von entscheidender Bedeutung, wer die Pflegeleistungen
erbringt:
1. Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen
oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird
2. Sachleistungen werden bezahlt, wenn die Pflege durch berufsmäßige
Pflegekräfte zu Hause durchgeführt wird, etwa durch einen Pflegedienst.
Ist das möglich, wenn man teilweise von Angehörigen und teilweise
durch Pflegestation gepflegt wird?
In diesem Fall geht es um die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen:
Sie möchten, dass ein Pflegedienst nur bestimmte
Pflegebehandlungen durchführt?
Dann können Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren (Kombileistungen)
Das prozentuelle Verhältnis bestimmen Sie selbst. Das Pflegegeld verringert
sich jeweils um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Wir sind bereit Auskunft für jeden konkreten Fall zu geben.
Wie und Wo kann man den Antrag auf Pflegeleistungen zu bringen?
Um die Pflegesachleistungen zu erhalten, stellen Sie oder Wir einen
Antrag bei der Krankenkasse. Wir beraten und unterstützen Sie gern beim
Ausfühlen der Unterlagen und bei allen notwendigen Formalitäten. Nach
einigen Wochen der Bearbeitungszeit kommt zu Ihnen der Medizinische
Dienst der Krankenkasse- MDK- (Pflegefachkraft oder Arzt), die dann
die Voraussetzungen für die Pflegestufe prüfen.
Wir werden Sie bei allen Terminen unterstützen und Ihnen stets mit Rat
und Tat zur Seite stehen.
Wie sieht es mit einem Pflegevertrag aus?
Alle unsere Kunden erhalten einen Pflegevertrag, wo wir alle vereinbarten
Leistungen schriftlich dokumentieren und unterzeichen.
Wie kann man Pflegehilfsmittel und Technische Hilfe bekommen? Hilfsmittel
sind sachliche medizinische Leistungen. Darunter versteht man Seh- und
Hörhilfen, Prothesen, Rollator, Rollstuhl, Krücken usw. Die bekommt
man vom Arzt auf Rezept.
Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie sehen dass Sie Hilfe im Bereich
der Haushalthilfe, Grundpflege, sozialen Fragen brauchen? Wenden Sie
sich an uns. Wir unterstützen Sie gern in allen oben genannten Punkten.